Corona/Covid19

Aktuelle Informationen zu Corona/Covid19

Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab kommenden Montag, 8.11.2021 Maskenpflicht während des Unterrichts am Sitzplatz besteht unabhängig vom Mindestabstand. Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) besteht in allen schulischen Räumen und auf allen Begegnungsflächen außer im Freien. Diese Regelung gilt nach heutigem Stand bis Freitag, 19.11.2021.

Der Sportunterricht findet weiterhin ohne Maske statt unter Einhaltung möglichst großer Abstände.

Schwimmunterricht kann auch im Innenbereich weiter ausgeübt werden.

Bei einem bestätigten Covid-19-Fall in einer Klasse erfolgt eine tägliche Testung an den Schulen für eine Woche und die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann im Einzelfall auch die Teilnahme an Testungen für geimpfte und genesene Personen anordnen.

Schüler*innen, die aus der Quarantänezeit wieder in die Schule zurückkehren, müssen einen negativen Testnachweis im Sekretariat vorzeigen, bevor sie in ihre Klasse gehen. Gültig ist ein POC-Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) bzw. ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
Ziel dieser Maßnahme ist es, einen zusätzlichen Sicherheitspuffer zu schaffen und den Schüler*innen einen sicheren Unterricht in der Schule zu ermöglichen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

  anne-frank-realschule@muenchen.de

Unser Hygienekonzept

Zudem befinden sich in jedem Klassenzimmer Co2-Messgeräte, um die Schüler*innen beim regelmäßigen Lüften zu unterstützen.

Covid19 - Selbsttests in der Schule

Wechsel- und Distanzunterricht

Notbetreuung

für Schüler*innen der 5. und 6. Klassen

Bitte teilen Sie uns so früh wie möglich Ihren Betreuungsbedarf mit, so dass wir unsere Personaleinteilung vornehmen können.

Ihre Tochter darf an der Notbetreuung teilnehmen, wenn

  • Sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen und so eine Betreuung, auch nicht auf andere Weise, sicherstellen können,
  • Ihre Tochter keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweist,
  • die Schüler*in nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht und keiner Quarantänemaßnahme unterliegt,
  • die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist.

Die Notbetreuung erstreckt sich über den Zeitraum des normalen Schulbetriebs. Sie können für Ihre Tochter aber auch beantragen, dass sie bereits früher nach Hause gehen darf.

Wir müssen die Notbetreuung nach Klassen organisieren. Das heißt, dass ihre Tochter auch nur mit den Mitschüler*innen aus ihrer Klassengruppe in einem Klassenzimmer sitzt.

Ist ihr Kind krank?